Projektrahmen
Laufzeit: September 2014 bis Oktober 2014
Bearbeiter: Dipl.-Wi.-Ing. Stefan Tritschler, Dipl.-Ing. Matthias Körner
Auftraggeber: Taxi-Verband Baden-Württemberg e.V.
Beteiligte Institutionen: VWI Stuttgart GmbH
Beschreibung
Die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart hat im Juli 2014 bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen Antrag auf Erhöhung der
Beförderungsentgelte im Taxiverkehr gemäß § 39 PBefG gestellt, da die letzte Erhöhung bereits sechs Jahre zurücklag.
Daraufhin wurde der Taxiverband Baden-Württemberg e.V. von der Landeshauptstadt um eine Stellungnahme zur beantragten
Tariferhöhung gebeten. Der Taxiverband hat daher die VWI Stuttgart GmbH mit der Erstellung einer externen gutachterlichen
Stellungnahme beauftragt.
Nach einer Darstellung der Ausgangssituation (gültiger Taxitarif und beantragter Taxitarif) wurde ein Vergleich der
Auswirkung der Tariferhöhung auf beispielhafte Fahrtbeziehungen aufgezeigt. Dafür wurden realitätsnahe charakteristische
Fahrtmuster angenommen, die auch Besonderheiten der Fahrt und des Tarifs abbilden.
In einem weiteren Vergleich wurden die aktuellen und beantragten Stuttgarter Tarife mit den Tarifen in Großstädten
anderer deutscher Metropolregionen (München, Düsseldorf, Frankfurt, Mannheim, Hamburg und Berlin) verglichen. Dabei
wurden auch spezifische Tarifregelungen (z. B. Zuschläge für die Gepäckbeförderung, für die Abholung oder die bargeldlose
Zahlung) berücksichtigt.
Mittels einer Analyse der Preisentwicklung der für Taxiunternehmen relevanten Kosten (Fahrzeuge, Betriebskosten,
Personalkosten) und einem Vergleich mit der allgemeinen Preisentwicklung von Verkehrsdienstleistungen wurde dargelegt,
dass eine Tariferhöhung insgesamt gerechtfertigt ist.
Abschließend wurde der vorliegende Tarifantrag und die Struktur der Erhöhungen bewertet und dabei insbesondere die
vorgesehenen Zuschläge hinterfragt. Die Stellungnahme enthält dazu alternative Gestaltungsvorschläge sowie Empfehlungen
für die zukünftige Weiterentwicklung der Tarife.
|